Allgemeine Geschäftsbedingungen der SmartFlix – eine Marke der ISYfyd Systems GmbH
- Vertragsgegenstand und Vertragspartner
SmartFlix ist eine Marke der ISYfyd Systems GmbH, Torstraße 35, D-10119 Berlin (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt). SmartFlix bietet seinen Kunden die Lieferung und Montage von Komponenten zur Gebäudeautomation und Gebäudesteuerung an. Unter welchen Voraussetzungen SmartFlix seine Leistungen anbietet und welche Leistungsinhalte hiervon im Einzelnen umfasst sind, wird durch den Angebotsvorschlag an den Kunden und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmt. Von diesen AGB abweichende oder diesen AGB entgegenstehende Bedingungen des Kunden oder Dritter sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) finden keine Anwendung, es sei denn, SmartFlix hat diesen ausdrücklich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn SmartFlix in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
- Vertragsschluss
2.1. Basierend auf den Angaben des Kunden im Smartplaner zugänglich u.a. unter der URL https://www.smartflix.de sowie ggfs. im Telefongespräch mit SmartFlix wird für den Kunden ein unverbindlicher Angebotsvorschlag erstellt und dem Kunden zugeschickt.
2.2. Dieser Angebotsvorschlag und dazugehörige Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch, wenn SmartFlix dem Kunden/ Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.
2.3. Ein Vertragsschlussüber die von SmartFlix angebotenen Leistungen kommt erst zustande, wenn der Kunde/ Auftraggeber den ihm übersandten Angebotsvorschlag (invitatio ad offerendum) unterschrieben (z.B. per Post, per Telefax, per E-Mail-mit Scan oder per online Auftragsbestätigungsformular) an SmartFlix zurückgesandt (nachfolgend kurz Auftragserteilung bzw. Angebot) und SmartFlix dieses Angebot spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform (z.B. per E-Mail, per Post, per Telefax) angenommen hat (nachfolgend kurz Auftragsbestätigung bzw. Annahme).
2.4 Falls mehrere Angebotsvorschläge für denselben Leistungsgegenstand aufgrund von Änderungen erstellt und an den Kunden/ Auftraggeber versandt werden, so basiert die Auftragserteilung immer nur auf dem letzten Angebotsvorschlag von SmartFlix. Sofern nicht anderweitig vereinbart, behalten Angebotsvorschläge 14 Tage ihre Gültigkeit. SmartFlix übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Liefer- und Leistungsverpflichtungen.
- Widerrufsrecht für Verbraucher, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Sofern Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns SmartFlix – eine Marke der ISYfyd Systems GmbH, Torstraße 35, D-10119 Berlin (Tel: +49 (0) 30 346 556 142, Telefax Nr. +49 (0) 30 346 556 149 E-Mail: widerruf@smartflix.de), mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Download Muster-Widerrufsformular
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
- Einbeziehung Dritter zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten
SmartFlix ist berechtigt, Dritte als Erfüllungsgehilfen mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.
- Durchführbarkeit
5.1. Der Kunde/ Auftraggeber ist verpflichtet, ausschließlich richtige und vollständige Angaben (Ziffer 2.1.) zu machen. Sollte sich herausstellen, dass eine der Angaben unzutreffend ist und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe von Ziffer 13. zu.
5.2. Abgesehen von unzutreffenden Angaben des Auftraggebers können Umstände, die nicht im Einflussbereich von SmartFlix liegen, eintreten, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich oder unzumutbar machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen Gegebenheiten dem Einbau und der Montage der vertraglich geschuldeten Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen, oder der Kunde bereits selbst mit der Montage des Smart Home Systems begonnen hat.
5.3. Sofern mit dem Kunden vereinbart wurde, dass bestehende Bauteile für die Installation der neuen Anlage verwendet werden, vor Ort jedoch von SmartFlix festgestellt wird, dass diese Bauteile nicht vorhanden/ nicht funktionstüchtig sind, kann SmartFlix die Leistung verweigern, bis die entsprechend benötigten Bauteile für die Installation beschafft wurden. Über die Kosten und die Kostentragungspflicht für die genannten Bauteile werden die Parteien sich gesondert einigen.
- Gefahrübergang; Abnahme
6.1. Gefahrübergang
6.1.1. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden/ Auftraggeber über. Ist der Kunde/ Auftraggeber Verbraucher (§ 13 BGB), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen in dem Zeitpunkt auf ihn über, in welchem die Komponenten und sonstige Gegenstände der Lieferungen und Leistungen an ihn ausgeliefert wird oder er in Annahmeverzug gerät.
6.2. Fertigstellung einschließlich Abnahme
6.2.1. Im Anschluss an die Fertigstellung der Installation wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, welches bestätigt, dass die Montage beendet ist und das Smart Home System bzw. die Anlage abgenommen ist. Erkannte Restarbeiten und Mängel sind in dem Protokoll anzugeben.
6.2.2. Mit der Abnahme geht die Gefahr für die installierte Anlage auf den Auftraggeber über.
6.2.3. SmartFlix verpflichtet sich, vorhandene Betriebsanleitungen der Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen dem Kunden/ Auftraggeber bei der Abnahme auszuhändigen.
- Pflichten des Kunden/ Auftraggebers
7.1. Spätestens mit der Übersendung der Auftragserteilung hat der Kunde/ Auftraggeber SmartFlix über ihm bekannte Umstände zu informieren, die nach seiner Einschätzung den Einbau der Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erschweren könnten.
7.2. Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Auftraggebers entstehen, sind vom Kunden/ Auftraggeber zu tragen, soweit der Kunde/ Auftraggeber den Verstoß zu vertreten hat, also entweder fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
- Termine, Verzug
8.1. Die Vereinbarung über den voraussichtlichen Termin zur Lieferung und Montage der Komponenten und sonstigen Gegenstände der Lieferungen und Leistungen erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Terminbestätigung erfolgt, so nicht anders vereinbart, spätestens zwei Wochen vor Montagebeginn, vereinbarte Termine sind keine Fixtermine.
Download Erklärung für vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
8.2. Treten von SmartFlix oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar für SmartFlix, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. SmartFlix hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
8.3. Der Eintritt des Verzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.4. Die Rechte des Kunden/ Auftraggebers aus Gewährleistung (vgl. Ziff. 11) und die gesetzlichen Rechte von SmartFlix, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
- Preise und Zahlungsbedingungen
9.1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Der Gesamtpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.2. Die Rechnung wird innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
9.3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde/ Auftraggeber in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. SmartFlix behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Dem Kunden/ Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Zinsschaden entstanden ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
9.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden/ Auftraggebers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Auftraggebers handelt.
9.5. SmartFlix wird bei Vertragsabschluss zur Bonitätsprüfung Auskünfte bei diesbezüglichen Diensleistern (z.B. Creditreform, SCHUFA) einholen. Der Dienstleister wird SmartFlix die zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern SmartFlix ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind (z.B. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).
9.6. Im Falle einer Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag wird SmartFlix eine rechtswirksam unterzeichnete Original-Abtretungsanzeige an den Kunden/ Auftraggeber schicken, aus der sich Name, Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung dieser Pflicht ist der Kunde/ Auftraggeber weiterhin zur Zahlung an den Auftragnehmer berechtigt.
- Eigentumsvorbehalt
Die Komponenten und sonstigen Gegenstände der Lieferungen und Leistungen bleiben Eigentum von SmartFlix bis zur Erfüllung sämtlicher SmartFlix gegen den Kunden/ Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Zahlungsansprüchen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde/ Auftraggeber SmartFlix unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Kunden/ Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SmartFlix zum Rücktritt und zur Rücknahme der Komponenten berechtigt; der Kunde/ Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt. In diesen Handlungen oder der Pfändung der Komponenten durch SmartFlix liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Kunde/Auftragnehmer hätte den Rücktritt ausdrücklich schriftlich erklärt.
- Gewährleistung;
11.1. Für die Rechte des Kunden/ Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäße Montage) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
11.2. Grundlage der Mängelhaftung ist die vereinbarte Beschaffenheit der Komponenten und sonstigen Gegenstände der Lieferungen und Leistungen. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind, wobei es keinen Unterschied macht, von wem die Produktbeschreibungen stammen.
11.3. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt SmartFlix jedoch keine Haftung.
11.4. Sind die gelieferten Komponenten und sonstige Gegenstände der Lieferungen und Leistungen mangelhaft, kann SmartFlix zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung mangelfreier Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen leistet. SmartFlix ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, ob der Kunde/ Auftraggeber das fällige Entgelt bezahlt.
Der Kunde/ Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Entgelts zurückzubehalten. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde/ Auftraggeber die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Der Kunde/ Auftraggeber hat SmartFlix die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandeten Komponenten und sonstige Gegenstände der Lieferungen und Leistungen zu Prüfzwecken zugänglich zu machen bzw. zu übergeben. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt SmartFlix, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden/ Auftraggebers als unberechtigt heraus, kann SmartFlix die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden/ Auftraggeber ersetzt verlangen, wenn der Kunde/ Auftraggeber erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Neben der gesetzlichen Regelung in § 637 BGB hat der Kunde/ Auftraggeber in dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist SmartFlix unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn SmartFlix berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
11.5. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit hier nichts anderes geregelt wurde.
11.6. Ansprüche des Kunden/ Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 12 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
11.7. Keine Gewährleistung wird gewährt für Verschleiß oder Mängel, die verursacht werden aufgrund (a) der Verwendung oder des Betriebs in einer technisch nicht vorgesehen oder nicht von SmartFlix empfohlenen Art und Weise, (b) von Wartungsarbeiten, die nicht SmartFlix oder einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen werden (c) der Verwendung von Produkten die mit dem Smart Home System nicht kompatibel sind, (d) von Änderungen an dem installierten Smart Home System, (e) sonstiger Handlungen, die Vorgaben von SmartFlix zuwiderlaufen. Keine Gewährleistung übernimmt SmartFlix zudem für Mängel an einem existenten System zur Gebäudesteuerung oder -automatisierung, die nicht den Leistungsumfang des Vertrages betreffen. Tritt dieser Fall ein, so wird SmartFlix dem Kunden/ Auftraggeber nach eigenem Ermessen einen weiteren Angebotsvorschlag unterbreiten.
- Haftung
12.1 SmartFlix haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet SmartFlix nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden, wobei die Haftung in solch einem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist. Unter Kardinalpflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die der Vertrag nach seinem Sinn und Zweck dem Vertragspartner gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Fall einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftung (z.B. Produkthaftung) oder einer vertraglich übernommenen verschuldensunabhängigen Garantie.
12.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von SmartFlix. Sie gelten für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, auch solche aus Delikt.
- Kündigung
13.1. Dem Kunden/Auftragnehmer stehen die Kündigungsrechte nach §§ 642, 643 BGB einschließlich der sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen ausdrücklich zu.
- Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail Adresse lautet: kontakt@smartflix.de
- Schlussbestimmungen
15.1. Zwischen den Parteien findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingend anzuwendende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
15.2. Ist der Kunde/ Auftraggeber Unternehmer (§14 BGB) oder hat der Kunde/ Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder seinen festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB in ein Land außerhalb der EU verlegt oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SmartFlix.
15.3. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.
15.4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden/ Auftraggeber gegenüber SmartFlix abzugeben sind (also z.B. Abnahmen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Es wird dabei klargestellt, dass insbesondere ein elektronisches Abnahmeprotokoll, welches mit einem tragbaren Endgerät (z.B. Tablet-PC) erstellt und vom Kunden/ Auftraggeber unterzeichnet wird, dem vorgenannten Textformerfordernis genügt.
15.5. Vertragssprache ist deutsch.